Zur Gewährleistung der Sicherheit müssen alle Teilnehmer während des gesamten Rennens sämtliche Gegenstände der Pflichtausrüstung mitführen – unabhängig davon, ob diese verwendet werden oder nicht.
Die Pflichtausrüstung wird bei der Startnummernausgabe kontrolliert. Daher ist die vollständige Ausrüstung zur Startnummernausgabe mitzubringen. Zusätzlich können vor und während der Veranstaltung stichprobenartige und/oder angekündigte Kontrollen durchgeführt werden. Fehlende Ausrüstungsgegenstände können mit Zeitstrafen oder einer Disqualifikation geahndet werden.
Wichtig: Die Pflichtausrüstung stellt lediglich die Mindestausrüstung dar. Es wird dringend empfohlen, den Schutz vor den Elementen höher zu gewichten als die Gewichtsersparnis und Kleidung sowie Ausrüstung zu wählen, die für alpine Bedingungen mit Kälte, Wind, Regen und Schnee geeignet sind.
Sämtliche Kleidungsstücke müssen die passende Größe für die jeweilige Person haben und dürfen nicht verändert oder modifiziert werden.
Um Plastikmüll zu reduzieren, werden an Verpflegungsstellen und Kontrollpunkten keine Einwegbecher ausgegeben. Daher ist ein eigener wiederverwendbarer Trinkbehälter mitzuführen.
Teilnehmer, die Stöcke verwenden, müssen diese während des gesamten Rennens mitführen. Es ist nicht erlaubt, ohne Stöcke zu starten und diese irgendwo aufzunuehmen. Ebenso dürfen Stöcke nicht in Drop Bags transportiert werden.
Das Hot Weather Kit sowie das Cold Weather Kit sind Bestandteil der Pflichtausrüstung. Abhängig von der Wetterprognose kann der Veranstalter eines dieser Kits verpflichtend vorschreiben. Darüber wird rechtzeitig vor dem Rennen informiert.